§ 30 BSIG nennt unter anderem Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Business Continuity und Backup, Lieferkettensicherheit, sichere Beschaffung und Entwicklung, Wirksamkeitsprüfung, Schulung, Kryptografie, Personal- und Zugriffssicherheit sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Maßnahmen müssen geeignet, verhältnismäßig, wirksam und dokumentiert sein.
Für den TCO wird jedes Feld in bestehende Kontrolle, Lücke, Owner, Nachweis, Umsetzungsaufwand und laufenden Betrieb übersetzt. Oft existieren bereits Backups, Identitätsmanagement, Tickets und Lieferantenprozesse. Eine neue Suite ist nur für die fehlende Koordination oder Kontrolle zu kalkulieren, nicht für bereits vorhandene Technik.